Ratgeber

Unfall in Wien: Was tun? Der Ablauf Schritt für Schritt

Nach einem Unfall zählt eine klare Reihenfolge: absichern, Personen schützen, dokumentieren, Fahrzeug bergen lassen. Hier steht, was in Wien in welcher Reihenfolge sinnvoll ist.

1. Unfallstelle absichern

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen. Auf Autobahnen wie der A23 oder A4 gehen Sie hinter die Leitschiene, niemals auf den Pannenstreifen stellen.

Das Warndreieck kommt im Ortsgebiet rund 50 Meter, auf Autobahnen mindestens 150 bis 250 Meter vor der Unfallstelle auf. Bei Dunkelheit oder Nebel lieber weiter weg.

2. Verletzte versorgen und Notruf wählen

Gibt es Verletzte, rufen Sie zuerst 144 (Rettung) oder 112. Erst danach kümmern Sie sich um Fahrzeug und Formalitäten.

Die Polizei (133) muss kommen, wenn Personen verletzt sind, wenn Sie sich mit dem Unfallgegner nicht über die Identität einigen können oder wenn fremdes Eigentum beschädigt ist und niemand erreichbar ist.

3. Unfall dokumentieren

Fotografieren Sie die Endposition beider Fahrzeuge, die Schäden aus mehreren Winkeln, Kennzeichen, Bremsspuren und die Straßensituation samt Verkehrszeichen.

Tauschen Sie Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung und Polizzennummer aus. Ein ausgefülltes Europäisches Unfallprotokoll erspart später viele Rückfragen der Versicherung.

4. Fahrzeug bergen und abschleppen lassen

Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, rufen Sie den Abschleppdienst. Nennen Sie Standort, Fahrzeugtyp, ob die Räder blockieren und ob das Fahrzeug im Verkehr steht – daraus ergibt sich das passende Bergefahrzeug.

Sagen Sie gleich, in welche Werkstatt das Fahrzeug soll. Sie haben freie Werkstattwahl; wir bringen das Auto auch zu Ihrem Wunschbetrieb außerhalb Wiens.

5. Versicherung informieren

Melden Sie den Schaden zeitnah, üblicherweise innerhalb weniger Tage. Halten Sie Fotos, Unfallprotokoll und die Daten des Unfallgegners bereit.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Bergungs- und Abschleppkosten. Heben Sie die Rechnung und alle Belege auf.

Häufige Fragen

Muss nach jedem Unfall die Polizei kommen?
Nein. Bei reinem Sachschaden und einem geordneten Datenaustausch reicht das Unfallprotokoll. Die Polizei ist nötig bei Verletzten, unklaren Identitäten oder beschädigtem fremdem Eigentum ohne erreichbaren Besitzer.
Wer zahlt das Abschleppen nach einem Unfall?
Bei unverschuldetem Unfall meist die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei eigenem Verschulden greift, je nach Vertrag, die Kaskoversicherung oder ein Schutzbrief.
Darf ich mein Auto nach dem Unfall selbst wegfahren?
Nur wenn es verkehrs- und betriebssicher ist. Bei Flüssigkeitsaustritt, beschädigter Lenkung, Beleuchtung oder Bereifung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden – dann ist Abschleppen Pflicht.
Brauchen Sie jetzt Hilfe?
Rufen Sie an – wir nennen den Fixpreis am Telefon und fahren sofort los.
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